DGNB-zertifizierte Projekte stellen besondere Anforderungen an Bauprodukte. Montageschaum für Fenster-, Türen- und Möbelanschlüsse muss emissionsarm, dokumentierbar und rückverfolgbar sein. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie geeignete Schäume auswählen, nachweisen, verarbeiten und entsorgen.
Was bedeutet DGNB-konform bei Montageschaum?
DGNB-konform bedeutet, dass der eingesetzte Montageschaum die Anforderungen der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) an gesundheitliche Unbedenklichkeit, Umweltverträglichkeit und Dokumentation erfüllt. Grundlage sind vor allem die DGNB-Kriterien ENV1.2 „Risiken für die lokale Umwelt“ und SOC1.2 „Innenraumluftqualität“.
Für Montageschaum sind insbesondere folgende Punkte relevant:
- Begrenzung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) und sehr flüchtiger organischer Verbindungen (VVOC)
- Verzicht auf bestimmte problematische Inhaltsstoffe (z. B. halogenierte Flammschutzmittel, bestimmte Weichmacher)
- Nachweis der Emissionsarmut durch Prüfzeugnisse nach anerkannten Standards
- Transparente Deklaration der Inhaltsstoffe (mindestens auf Ebene der Sicherheitsdatenblätter)
In DGNB-Projekten werden Montageschäume in der Regel als „Innenraumprodukt“ gewertet, wenn sie innerhalb der luftdichten Ebene liegen. Das betrifft typischerweise:
- Fenstermontage in der Laibung (PU-Schaum zwischen Rahmen und Mauerwerk, Fuge 10–30 mm)
- Türzargenmontage in Innenwänden (PU-Schaum in Fugenbreiten 15–40 mm)
- Montage von Einbauelementen im Trockenbau (z. B. Zargen, Kästen, Einbauschränke)
DGNB-konform heißt nicht automatisch „verboten“ oder „erlaubt“, sondern: Das Produkt muss in das jeweilige Projektkonzept passen und die geforderten Nachweise liefern. In vielen DGNB-Systemvarianten werden nur emissionsgeprüfte Produkte in die Bewertung einbezogen. Ungeprüfte Produkte können zu Punktabzügen oder zu erhöhtem Dokumentationsaufwand führen.
Relevante technische Eigenschaften von DGNB-konformem Montageschaum
- Rohdichte: typischerweise 10–30 kg/m³ (Ein-Komponenten-PU-Schaum)
- Wärmeleitfähigkeit λ: ca. 0,030–0,040 W/(m·K) nach EN 12667
- Schubfestigkeit: häufig 0,10–0,20 N/mm² nach EN 17333
- Temperaturbeständigkeit: meist −40 °C bis +80 °C im ausgehärteten Zustand
- Fugenbreite: übliche Verarbeitungsbereiche 10–50 mm, abhängig vom Produktdatenblatt
DGNB-konforme Schäume müssen diese technischen Anforderungen für den Baualltag erfüllen und gleichzeitig niedrige Emissionen aufweisen. Die Emissionsanforderungen orientieren sich häufig an Grenzwerten aus Prüfschemata wie AgBB oder EN ISO 16000-Reihen (z. B. TVOC nach 28 Tagen < 1.000 µg/m³, Einzelstoffe mit strengen Grenzwerten).
Für Fenster- und Türenbauer bedeutet DGNB-konform konkret:
- Nur Schäume mit gültigem Emissionsprüfbericht oder anerkanntem Label einsetzen, wie z. B. den Soudafoam Pure PU-Pistolenschaum.
- Produktdatenblätter und Sicherheitsdatenblätter projektbezogen archivieren.
- Verarbeitung gemäß Herstellerangaben und Normen (z. B. DIN 18542, DIN 4108-7) dokumentieren.
Welche Nachweise und Labels sind relevant?
Für DGNB-Projekte sind vor allem Emissionsnachweise und Umweltlabels wichtig, die von der DGNB anerkannt oder in deren Systemvarianten referenziert werden. Sie dienen als Beleg, dass der Montageschaum die Anforderungen an Innenraumluftqualität und Umweltverträglichkeit erfüllt.
Wichtige Emissionsprüfungen und Normen
- EN ISO 16000-Reihe: Standardisierte Prüfkammerverfahren für VOC-Emissionen. Typisch sind Messungen nach 3 und 28 Tagen.
- AgBB-Schema (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten): Bewertet VOC-Emissionen nach 28 Tagen. Viele DGNB-Kriterien verweisen auf diese Systematik.
- DIN EN 16516: Harmonisierte Prüfnorm für Emissionen von Bauprodukten. Wird zunehmend als Basis für nationale Regelwerke genutzt.
Für die Praxis reicht meist ein Prüfbericht, der bestätigt, dass der Montageschaum die Anforderungen eines anerkannten Schemas erfüllt. Achten Sie auf:
- Prüflabor mit Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025
- Angabe von TVOC, TSVOC, Formaldehyd und relevanten Einzelstoffen
- Prüfzeitpunkt (z. B. 28 Tage) und Prüfraumbedingungen (Temperatur, Luftwechsel)
Relevante Labels und Deklarationen
- Emissionslabel (z. B. nationale Klassifizierungen): Viele Länder nutzen Klassen wie A, A+, B. DGNB akzeptiert häufig diese Labels als Nachweis, wenn sie auf anerkannten Prüfverfahren basieren.
- Umweltproduktdeklaration (EPD) nach EN 15804: Liefert Ökobilanzdaten (z. B. GWP in kg CO₂-Äquivalent pro kg Schaum). Für DGNB-Kriterien zur Ökobilanz (ENV1.1) kann eine EPD vorteilhaft sein.
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) nach REACH: Pflichtdokument mit Angaben zu Inhaltsstoffen, Gefahrenklassen, Entsorgung. Wichtig für die Bewertung von isocyanathaltigen Komponenten und Treibmitteln.
- Technisches Merkblatt: Enthält Angaben zu Dichte, Wärmeleitfähigkeit, Haftung, Aushärtezeit, Temperaturbereich. Relevant für die fachgerechte Anwendung.
Messbare Kennwerte im Nachweis
Prüfen Sie in den Unterlagen insbesondere:
- TVOC nach 28 Tagen: idealerweise < 1.000 µg/m³, besser < 300 µg/m³
- Formaldehyd: häufige Zielwerte ≤ 60 µg/m³ oder darunter
- Einzelstoffe: z. B. Toluol, Xylol, Isocyanate mit sehr niedrigen Grenzwerten
- GWP-Treibmittel: Global Warming Potential, z. B. < 150 für moderne Treibmittel
Für die DGNB-Bewertung ist es wichtig, dass die Nachweise projektbezogen vorliegen und eindeutig dem eingesetzten Produkt (Artikelnummer, Chargennummer) zugeordnet werden können.
Worauf muss ich beim Kauf für DGNB-Projekte achten?
Beim Einkauf von Montageschaum für DGNB-Projekte müssen Sie technische Anforderungen der Montage mit den Nachhaltigkeitsanforderungen der DGNB kombinieren. Gehen Sie systematisch vor.
1. Projektanforderungen klären
- Fragen Sie den Planer oder DGNB-Auditor nach den relevanten Kriterien (z. B. ENV1.2, SOC1.2).
- Klärung, ob der Schaum als Innenraumprodukt gewertet wird (Lage zur luftdichten Ebene).
- Festlegung, ob ein bestimmtes Emissionslabel oder eine EPD gefordert ist.
2. Technische Auswahlkriterien definieren
Berücksichtigen Sie für Fenster-, Türen- und Möbelmontage:
- Fugenbreite: z. B. 10–20 mm bei Fenstern nach DIN 4108-2, 15–30 mm bei Innentürzargen
- Bewegungsaufnahme: wichtig bei Holzfenstern und Holz-Alu-Fenstern mit Längenänderungen von mehreren mm/m
- Wärmeschutz: λ-Wert des Schaums, z. B. 0,035 W/(m·K) für Anschlussfugen
- Schallschutz: ggf. geprüfte Schalldämmung der Fuge, z. B. Rw 58 dB bei 20 mm Fugenbreite in Kombination mit Dichtbändern
- Brandverhalten: Klassifizierung nach DIN EN 13501-1 (z. B. E, B-s1,d0), je nach Brandschutzkonzept
Stellen Sie sicher, dass der Schaum mit den übrigen Systemkomponenten (Dichtbänder, Folien, Anputzleisten) kompatibel ist. Prüfen Sie Haftung auf Untergründen wie:
- Beton, Porenbeton, Kalksandstein
- Holz (Massivholz, LVL, Holzwerkstoffe)
- Kunststoffprofile (PVC-U, ggf. mit Stahlarmierung)
- Aluminium- und Stahlprofile (pulverbeschichtet, eloxiert)
3. Nachhaltigkeits- und Emissionskriterien prüfen
Beim Kauf sollten folgende Unterlagen vorliegen:
- Aktueller Emissionsprüfbericht (nicht älter als 5 Jahre, besser 3 Jahre)
- Angabe der VOC-Klassen oder Labelstufen
- Sicherheitsdatenblatt mit klarer Deklaration der isocyanathaltigen Komponenten
- Optional: EPD nach EN 15804 mit Angaben zu GWP (z. B. kg CO₂-Äquivalent pro 1 kg Schaum)
4. Logistik und Kennzeichnung
- Prüfen Sie die Mindesthaltbarkeit (typisch 12–18 Monate ab Herstellungsdatum).
- Lagern Sie Dosen stehend bei +5 °C bis +25 °C, vermeiden Sie Frost und direkte Sonneneinstrahlung.
- Notieren Sie Chargennummern und Lieferdaten für jede Baustelle.
Für DGNB-Projekte ist eine saubere Trennung der Materialien wichtig. Kennzeichnen Sie Paletten oder Kartons mit Projektname und Bauteil (z. B. „Projekt A – Fenster EG – PU-Schaum, Charge 12345“).
Wie dokumentiere ich die Konformität für den DGNB-Audit?
Die Dokumentation ist für den DGNB-Audit entscheidend. Ohne vollständige Unterlagen kann ein an sich geeigneter Montageschaum nicht als DGNB-konform gewertet werden. Strukturieren Sie Ihre Nachweise frühzeitig.
1. Produktbezogene Unterlagen sammeln
Für jeden eingesetzten Montageschaum sollten Sie folgende Dokumente ablegen:
- Technisches Merkblatt (PDF)
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) in der aktuellen Fassung
- Emissionsprüfbericht oder Label-Zertifikat
- Ggf. EPD nach EN 15804
- Konformitätserklärungen zu relevanten Normen (z. B. EN 17333, EN 13501-1)
Speichern Sie die Dokumente in einem projektbezogenen Ordner (digital), z. B. „Projekt_X_DGNB\Montageschaum\“.
2. Einsatzdokumentation auf der Baustelle
Erfassen Sie für jede Baustelle:
- Datum des Einbaus
- Bauteil und Lage (z. B. Fenster Nordfassade, Achse A–C, Geschoss 2)
- Verwendeter Schaum (Produktbezeichnung, Artikelnummer)
- Chargennummern der Dosen (z. B. auf Etikett, 8–12-stellige Codes)
- Verarbeiter (Name der Kolonne, Vorarbeiter)
Nutzen Sie dafür einfache Formulare oder digitale Bautagebücher. Wichtig ist die eindeutige Zuordnung zwischen Produktunterlagen und real verbautem Material.
3. Abstimmung mit dem DGNB-Auditor
- Übermitteln Sie dem Auditor frühzeitig eine Liste der geplanten Montageschäume.
- Fragen Sie, ob zusätzliche Nachweise (z. B. Übersetzung von Prüfberichten) erforderlich sind.
- Dokumentieren Sie eventuelle Produktwechsel mit Datum und Begründung.
Für die Bewertung der Innenraumluftqualität kann der Auditor stichprobenartig Produktunterlagen anfordern. Eine saubere Dokumentation reduziert Rückfragen und Nacharbeiten.
4. Typische Inhalte einer Produktliste für den Audit
- Produktgruppe: Montageschaum (PU, 1K oder 2K)
- Herstellerartikelnummer
- Verwendungszweck: Fenstermontage, Türzargen, Anschlussfugen
- Emissionslabel / Prüfschema: z. B. geprüft nach EN 16516, Bewertung nach AgBB
- TVOC-Wert nach 28 Tagen (µg/m³)
- Datum des Prüfberichts
Diese strukturierte Darstellung erleichtert dem Auditor die Zuordnung zu den DGNB-Kriterien. Halten Sie die Liste aktuell, wenn Produkte ersetzt oder ergänzt werden.
Welche Vorgaben gelten für Verarbeitung und Entsorgung?
DGNB-konforme Verarbeitung bedeutet nicht nur emissionsarme Produkte, sondern auch fachgerechten Einbau und umweltgerechte Entsorgung. Beachten Sie dabei sowohl technische Normen als auch Arbeitsschutz.
1. Verarbeitung – technische Vorgaben
- Untergrundvorbereitung: Staubfrei, tragfähig, leicht angefeuchtet (Wassernebel), Temperatur meist +5 °C bis +30 °C.
- Dosenkonditionierung: 10–20 °C, vor Gebrauch 20–30 Sekunden kräftig schütteln.
- Auftragsmenge: Fuge nur zu ca. 40–60 % füllen, Schaum dehnt sich auf 100 % aus.
- Schichtdicke: Bei tiefen Fugen (z. B. 80–100 mm) in mehreren Lagen arbeiten, Zwischenschichten leicht anfeuchten.
- Aushärtezeit: Oberflächentrocken oft nach 10–20 Minuten, schneidbar nach 30–60 Minuten, voll belastbar nach 12–24 Stunden (bei +20 °C, 50–60 % r. F.).
Für Fenster- und Türenmontage beachten Sie zusätzlich:
- Montage nach DIN 4108-7 (Luftdichtheit) und DIN 18542 (Fugendichtbänder, falls kombiniert).
- Tragende Befestigung über mechanische Verankerung (Schrauben, Laschen). Schaum ist kein tragendes Befestigungsmittel.
- Fugenbreiten nach Montageanleitung des Systemgebers (z. B. 10–20 mm bei Rahmenbreiten bis 1.500 mm).
2. Arbeitsschutz
- Tragen Sie Schutzhandschuhe (z. B. Nitril), Schutzbrille und ggf. Atemschutz bei engen Räumen.
- Sorgen Sie für ausreichende Lüftung, besonders in geschlossenen Innenräumen.
- Beachten Sie die Gefahrenhinweise im Sicherheitsdatenblatt (z. B. H-Sätze zu Isocyanaten).
- Vermeiden Sie Hautkontakt mit frischem Schaum; ausgehärteter Schaum ist in der Regel inert.
3. Entsorgung und Umweltschutz
Für DGNB-Projekte ist eine geordnete Entsorgung wichtig. Unterscheiden Sie:
- Leere Dosen (drucklos, vollständig entleert): In der Regel als Metallverpackung recycelbar, je nach lokalem System.
- Restentleerte Dosen (unter Druck, Restinhalt): Sonderabfall, über Sammelsysteme für PU-Schaumdosen entsorgen.
- Ausgehärtete Schaumreste: Meist als Baustellenabfall (z. B. Kunststofffraktion) entsorgbar, lokale Vorgaben beachten.
Trennen Sie auf der Baustelle:
- Dosen (Metall, ggf. Sonderabfall)
- Ausgehärtete Schaumreste (Kunststoffabfall)
- Verunreinigte Tücher, Einweg-Handschuhe (Restmüll oder Sonderabfall, je nach Menge)
4. Einfluss der Verarbeitung auf Emissionen
- Vermeiden Sie Überdosierung. Mehr Schaum bedeutet mehr potenzielle Emissionen.
- Halten Sie die empfohlenen Temperatur- und Feuchtebereiche ein, damit der Schaum vollständig reagiert.
- Schneiden Sie überschüssigen Schaum nach vollständiger Aushärtung ab, nicht im halbfesten Zustand.
- Vermeiden Sie unnötige Nacharbeiten mit Lösungsmitteln im Innenraum.
Eine fachgerechte Verarbeitung reduziert das Risiko erhöhter VOC-Emissionen und unterstützt die Einhaltung der DGNB-Ziele zur Innenraumluftqualität.
Fazit
DGNB-konformer Montageschaum kombiniert technische Leistungsfähigkeit mit geprüfter Emissionsarmut und klarer Dokumentation. Entscheidend sind passende Emissionsnachweise, saubere Produktdokumentation und eine normgerechte Verarbeitung. Wer Einkauf, Einsatz und Entsorgung strukturiert plant, erfüllt die DGNB-Anforderungen ohne Mehraufwand auf der Baustelle. Bei der Produktauswahl können Lösungen wie der Soudafoam Pure PU-Pistolenschaum helfen, technische und ökologische Anforderungen zu verbinden.